Allgemeine Geschäftsbedingungen Flower Energy

Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Flower Energy aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet, hier die Webseite Mamboya.com (auch Mamboya.nl und floweressences.de), liegen diese Geschäftsbedingungen zu Grunde.

* Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Flower Energy sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

* Flower Energy wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.

* Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Flower Energy die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen.
Bei Sendungen des Kunden an Flower Energy trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei Flower Energy in Roggel, Niederlande.

* Rechnungen von Flower Energy sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist Flower Energy berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Zinssatz der niederländischen Leitzinsen zu verlangen, es sei denn, dass Flower Energy höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Firma Flower Energy nachweist, ohne dass es der vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen.
Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

* Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch Flower Energy beträgt sechs Monate ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird Flower Energy Fehlmengen nachliefern und im Übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen.
Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu. Ein Umtausch von individuell für den Kunden hergestellte Blütenessenzenmischungen ist jedoch generell ausgeschlossen.

* Blütenessenzen sind fragile feinstoffliche Schwingungsträger, deren Wirkung durch den Anwender beeinträchtigt werden kann. Da sich dies nicht 100%ig nachweisen lässt, sind Blütenessenzen grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für andere Produkte wie Bücher, Blütenkarten, Tonträger etc.
Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen, Flower Energy übernimmt keine Garantie für die Wirksamkeit der Essenzen in jedem bestimmten Fall. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei Blütenessenzen nicht um Medikamente mit nachgewiesener Wirksamkeit handelt. Ihr Gebrauch und ihre Anwendungsform bleibt dem Einzelnen selbst überlassen und kann die Konsultation eines Arztes im Krankheitsfalle in keinem Fall ersetzen. Die Verantwortung für die eigene Gesundheit obliegt dem Anwender selbst.

* Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Flower Energy aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum von Flower Energy. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Flower Energy gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Nachbesserungen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, Flower Energy alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

* Flower Energy ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

* Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Roggel, Niederlande.